AFD-PILOT · ANWENDUNG
AGB & Lizenzbedingungen
Stand: Fassung 2 · veröffentlicht 19.9.2026
Gültig ab 18.9.2026. Diese Fassung entspricht dem veröffentlichten Dokument in der Anwendung.
Einordnung dieser Fassung
Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen bilden die allgemeine vertragliche Grundlage für die Bereitstellung und Nutzung von AfD-Pilot. Für Teilnehmer, mit denen bereits die Closed-Beta-Vereinbarung vom 28. August 2026, Version 1.0, geschlossen wurde, bleibt diese Vereinbarung maßgeblich. Individuelle Angebote, Auftragsbestätigungen und sonstige ausdrücklich getroffene Vereinbarungen haben Vorrang, soweit sie von diesen Bedingungen abweichen. Die Veröffentlichung dieser Bedingungen innerhalb des Informationsbereichs von AfD-Pilot dient der transparenten Bereitstellung und Kenntnisnahme. Sie verändert für sich allein weder vereinbarte Preise noch Laufzeiten, Nutzerkontingente oder sonstige bestehende Vertragsbedingungen und begründet keinen neuen Vertrag.
1. Vertragspartner und Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für die Bereitstellung und Nutzung von AfD-Pilot durch Verbände, Fraktionen, sonstige Organisationseinheiten sowie deren berechtigte Nutzer. AfD-Pilot ist für die organisatorische Nutzung innerhalb solcher Organisationen vorgesehen. Eine rein private Nutzung durch Verbraucher ist nicht Gegenstand des Angebots, sofern dies nicht ausdrücklich individuell vereinbart wurde. Benutzer, die AfD-Pilot aufgrund einer Lizenz ihrer Organisation verwenden, werden dadurch nicht automatisch selbst Vertragspartner des Anbieters.
2. Aufnahme in die Closed Beta
Die Nutzung von AfD-Pilot im Rahmen der Closed Beta setzt eine vorherige Freigabe durch den Anbieter voraus. Die Teilnahme an der Closed Beta ist kostenpflichtig. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem individuell vereinbarten Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung. Die Aufnahme erfolgt individuell für die jeweilige Organisation. Maßgeblich sind die vereinbarten Konditionen, insbesondere Lizenzumfang, Anzahl der Benutzer, Vergütung und Beginn der Vertragslaufzeit. Die vereinbarte Vergütung umfasst ausschließlich den jeweils bestätigten Lizenzumfang. Zusätzliche Benutzerlizenzen, Erweiterungen oder zusätzlich freigeschaltete Leistungen sind kostenpflichtig und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung oder Freigabe durch den Anbieter. Ein Anspruch auf Aufnahme in die Closed Beta sowie auf zusätzliche Lizenzen, Funktionen oder eine Erweiterung des bestehenden Lizenzumfangs besteht nicht. Für bereits bestehende Closed-Beta-Vereinbarungen gelten die dort individuell vereinbarten Bedingungen fort.
3. Leistungsumfang und Closed Beta-Status
AfD-Pilot wird als servergestützte Organisationssoftware bereitgestellt. Der jeweils verfügbare Funktionsumfang richtet sich nach dem individuell vereinbarten Lizenzumfang, der Benutzerrolle, den vergebenen Berechtigungen sowie dem aktuellen Entwicklungsstand der Software. Zum Funktionsumfang können insbesondere Dashboard und Übersichten, Sitzungen und Protokolle, Beschlüsse und Aufgaben, Dokumente, Termine, Kassenbuch und weitere Finanzfunktionen, Kontakte, Medienwerkstatt, Werbemittelverwaltung, Wissens- und Informationsbereiche, Administration sowie Rollen- und Rechteverwaltung gehören. Nicht jeder Benutzer hat Zugriff auf sämtliche Funktionen. Welche Bereiche sichtbar und nutzbar sind, richtet sich insbesondere nach der jeweiligen Organisation, der freigeschalteten Lizenz und den innerhalb von AfD-Pilot vergebenen Benutzerrechten. AfD-Pilot befindet sich in einer Closed Beta. Die Closed Beta dient der kontrollierten praktischen Nutzung, Erprobung und Weiterentwicklung der Software mit einem begrenzten Benutzerkreis. Funktionen, Benutzeroberflächen und technische Abläufe können während der Closed Beta weiterentwickelt, erweitert oder angepasst werden. Änderungen können insbesondere aus technischen, organisatorischen, sicherheitsrelevanten oder stabilitätsbezogenen Gründen erforderlich sein. Bereits vereinbarte wesentliche Funktionen werden nicht ohne sachlichen Grund ersatzlos entfernt oder so verändert, dass der vertraglich vereinbarte Nutzungszweck erheblich beeinträchtigt wird. Trotz sorgfältiger Entwicklung und Prüfung können während der Closed Beta Fehler, vorübergehende Funktionsstörungen, Wartungszeiten oder Einschränkungen einzelner Funktionen auftreten. Gesetzliche sowie ausdrücklich vertraglich vereinbarte Rechte bei erheblichen Leistungsstörungen bleiben unberührt.
4. Mitwirkung des Teilnehmers
Der Teilnehmer benennt mindestens eine verantwortliche Kontaktperson für organisatorische und technische Rückfragen im Zusammenhang mit AfD-Pilot. Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, die innerhalb von AfD-Pilot hinterlegten Organisations-, Kontakt- und Benutzerdaten aktuell zu halten und die vergebenen Rollen und Berechtigungen regelmäßig zu überprüfen. Benutzerkonten sind grundsätzlich personenbezogen und dürfen nicht gemeinsam mit anderen Personen genutzt oder weitergegeben werden. Zugangsdaten sind vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Verlässt ein Benutzer die Organisation oder entfällt seine Berechtigung zur Nutzung von AfD-Pilot, ist dessen Zugang zeitnah zu sperren oder zu entfernen beziehungsweise die erforderliche Änderung dem zuständigen Administrator mitzuteilen. Besteht der Verdacht, dass Zugangsdaten bekannt geworden sind, ein Benutzerkonto missbräuchlich verwendet wird oder eine sonstige Sicherheitsauffälligkeit vorliegt, ist dies unverzüglich zu melden. Fehler, Sicherheitsauffälligkeiten, unerwartete Programmabläufe oder missverständliche Funktionen sollen möglichst zeitnah und nachvollziehbar an support@afd-pilot.de gemeldet werden. Hilfreich sind insbesondere Angaben zur verwendeten Programmversion, zum betroffenen Bereich sowie eine Beschreibung der Schritte, die zum Fehler geführt haben. Passwörter, Zugangscodes oder andere vertrauliche Authentifizierungsdaten dürfen bei Support- oder Fehlermeldungen nicht übermittelt werden. Rückmeldungen, Fehlerberichte und Verbesserungsvorschläge dürfen vom Anbieter zur Fehlerbehebung, Qualitätssicherung und Weiterentwicklung von AfD-Pilot verwendet werden. Rechte an eigenen Inhalten, Dokumenten, Daten oder sonstigen vom Teilnehmer eingebrachten Materialien werden durch eine solche Rückmeldung nicht auf den Anbieter übertragen.
5. Zulässige Nutzung und Verantwortlichkeit
AfD-Pilot darf ausschließlich durch die Organisation genutzt werden, für die der Zugang freigeschaltet wurde, und nur im Umfang der vertraglich vereinbarten Benutzerlizenzen. Benutzerkonten dürfen ausschließlich von den jeweils berechtigten Personen verwendet werden. Eine Überlassung von Zugängen oder Lizenzen an andere Organisationen, externe Dritte oder sonstige nicht berechtigte Personen ist nicht zulässig. Der Teilnehmer ist für die von ihm oder seinen Benutzern innerhalb von AfD-Pilot eingestellten Daten, Inhalte, Dokumente und sonstigen Informationen sowie für deren Rechtmäßigkeit verantwortlich. Ebenso liegt die Verantwortung für die interne Vergabe, Änderung und Kontrolle von Rollen und Berechtigungen beim Teilnehmer. Benutzer dürfen nur die Zugriffsrechte erhalten, die sie für ihre jeweilige Aufgabe benötigen. Produktive Organisations-, Kontakt-, Finanz-, Kassen-, Protokoll- und Dokumentendaten dürfen erst verarbeitet werden, wenn der Vertrag geschlossen, die erforderliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen und der produktive Organisationsbereich durch den Anbieter freigeschaltet wurde. Vor dieser Freischaltung dürfen ausschließlich Test- oder Demodaten verwendet werden, die keine produktiven oder schutzbedürftigen personenbezogenen Daten enthalten. Unzulässig sind insbesondere: – die Nutzung von AfD-Pilot für rechtswidrige Zwecke, – das Einstellen rechtswidriger Inhalte, – die Weitergabe von Benutzerkonten oder Zugangsdaten an unberechtigte Personen, – die Umgehung von Rollen-, Rechte- oder Sicherheitsmechanismen, – der Versuch, auf fremde Organisationsbereiche oder Daten zuzugreifen, – Angriffe, Manipulationsversuche oder sonstige Eingriffe in die technische Infrastruktur sowie – eine Nutzung, die geeignet ist, den Betrieb, die Sicherheit oder die Stabilität von AfD-Pilot erheblich zu beeinträchtigen. Bei konkreten Anhaltspunkten für eine unzulässige Nutzung oder eine Sicherheitsgefährdung kann der betroffene Zugang vorübergehend eingeschränkt oder gesperrt werden, soweit dies zum Schutz der Anwendung, anderer Teilnehmer oder gespeicherter Daten erforderlich ist. Folgen unzulässiger Nutzung: Verstöße gegen die vorstehenden Nutzungs- und Sicherheitsbestimmungen können zur vorübergehenden Sperrung einzelner Benutzerkonten oder des betroffenen Organisationszugangs führen, soweit dies zum Schutz von AfD-Pilot, der technischen Infrastruktur oder der Daten anderer Teilnehmer erforderlich ist. Verursacht ein Teilnehmer oder ein ihm zuzurechnender Benutzer durch eine vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung seiner vertraglichen Pflichten einen Schaden, können gegen den Teilnehmer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Dies gilt insbesondere für Schäden, die durch unberechtigte Zugriffsversuche, die Umgehung von Sicherheitsmechanismen, Manipulationen, Angriffe auf die technische Infrastruktur oder die unberechtigte Weitergabe von Zugangsdaten verursacht werden. Ersatzfähig können im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere erforderliche Aufwendungen zur Untersuchung und Abwehr eines Sicherheitsvorfalls, zur Wiederherstellung betroffener Systeme und Daten sowie zur Beseitigung der durch die Pflichtverletzung verursachten technischen Folgen sein. Weitergehende gesetzliche oder vertragliche Ansprüche bleiben unberührt.
6. Abrechnung und Fälligkeit
Die Abrechnung der für AfD-Pilot vereinbarten Lizenz- und Nutzungsentgelte erfolgt grundsätzlich jährlich im Voraus, sofern im individuellen Angebot, in der Aufnahmebestätigung oder in einer sonstigen vertraglichen Vereinbarung keine abweichende Regelung getroffen wurde. Die Rechnung wird elektronisch an die vom Teilnehmer angegebene Rechnungs- oder Kontaktadresse übermittelt. Der Teilnehmer ist verpflichtet, Änderungen der für die Rechnungsstellung erforderlichen Angaben sowie der verwendeten E-Mail-Adresse rechtzeitig mitzuteilen. Rechnungen sind mit Zugang sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig, soweit keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde. Die erstmalige Freischaltung von AfD-Pilot kann bis zum vollständigen Eingang der vereinbarten Zahlung zurückgehalten werden. Nachbuchungen und Erweiterungen Zusätzliche Benutzerlizenzen, Module oder sonstige kostenpflichtige Erweiterungen können während einer laufenden Vertragsperiode nachgebucht werden, soweit diese vom Anbieter angeboten und für den jeweiligen Teilnehmer freigegeben werden. Nachbuchungen sind kostenpflichtig. Die hierfür geltende Vergütung ergibt sich aus dem zum Zeitpunkt der Nachbuchung vereinbarten Angebot beziehungsweise der entsprechenden Bestätigung durch den Anbieter. Soweit nichts anderes vereinbart wird, erfolgt die Berechnung einer Nachbuchung anteilig für die verbleibende Dauer der bereits laufenden Vertragsperiode. Die Laufzeit der nachgebuchten Lizenz oder Erweiterung wird damit an die bestehende Vertragsperiode des Teilnehmers angeglichen. Die Freischaltung zusätzlicher kostenpflichtiger Lizenzen, Module oder Erweiterungen kann bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückgehalten werden. Ab Beginn der folgenden Vertragsperiode werden nachgebuchte Lizenzen und Erweiterungen gemeinsam mit dem übrigen Lizenzumfang für die vollständige neue Vertragsperiode abgerechnet. Reduzierung des Lizenzumfangs Eine Verringerung bereits gebuchter Benutzerlizenzen oder die Abwahl kostenpflichtiger Erweiterungen während einer laufenden und bereits begonnenen Vertragsperiode begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf vollständige oder anteilige Rückerstattung bereits gezahlter Entgelte. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, werden Reduzierungen des Lizenzumfangs erst mit Beginn der folgenden Vertragsperiode wirksam. Gesetzlich bestehende Rückzahlungs-, Minderungs- oder sonstige Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Zahlungsverzug Erfolgt eine fällige Zahlung nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist beziehungsweise trotz entsprechender Zahlungsaufforderung, können die gesetzlichen Rechte wegen Zahlungsverzugs geltend gemacht werden. Nach vorheriger angemessener Ankündigung kann der Zugang zu kostenpflichtigen Leistungen vorübergehend eingeschränkt oder gesperrt werden, wenn der Teilnehmer mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist und die Sperrung unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen angemessen ist. Die Pflicht zur Zahlung bereits fälliger Entgelte bleibt durch eine solche Sperrung unberührt. Nach vollständigem Ausgleich der fälligen Forderungen wird der Zugang wieder freigegeben, soweit keine anderen Gründe einer Freischaltung entgegenstehen. Preisanpassungen: Der Anbieter ist berechtigt, die Lizenz- und Nutzungsentgelte für zukünftige Vertragsperioden neu festzulegen. Preisänderungen haben keine Auswirkungen auf eine bereits begonnene Vertragsperiode. Für die laufende Vertragsperiode bleibt die hierfür vereinbarte Vergütung unverändert. Änderungen der für die folgende Vertragsperiode geltenden Preise werden dem Teilnehmer mindestens sechs Wochen vor Beginn der neuen Vertragsperiode in Textform mitgeteilt. Bei einer Preiserhöhung ist der Teilnehmer berechtigt, den Vertrag zum Ende der laufenden Vertragsperiode zu kündigen. Die Kündigung kann bis zum Wirksamwerden der Preisänderung erklärt werden. Wird der Vertrag über die laufende Vertragsperiode hinaus fortgesetzt, gilt ab Beginn der neuen Vertragsperiode der zuvor mitgeteilte Preis. Individuell vereinbarte Festpreise, Preisbindungen oder sonstige Sonderkonditionen bleiben für den jeweils vereinbarten Zeitraum unberührt. Für während einer laufenden Vertragsperiode nachgebuchte Lizenzen, Module oder sonstige Erweiterungen gilt der zum Zeitpunkt der Nachbuchung vereinbarte Preis. Hierzu können insbesondere Veränderungen der Kosten für Server- und Hostinginfrastruktur, Datensicherung, Sicherheitsmaßnahmen, technische Dienstleistungen, Software- und Lizenzkosten sowie sonstige unmittelbar mit dem Betrieb und der Bereitstellung von AfD-Pilot verbundene Kosten gehören. Eine Preisanpassung während einer bereits begonnenen und vollständig abgerechneten Vertragsperiode erfolgt grundsätzlich nicht. Bereits für die laufende Vertragsperiode vereinbarte Entgelte bleiben unberührt. Änderungen der für eine folgende Vertragsperiode geltenden Preise werden dem Teilnehmer mindestens sechs Wochen vor Beginn der neuen Vertragsperiode in Textform mitgeteilt. Die Mitteilung enthält den neuen Preis sowie den Zeitpunkt, ab dem dieser gelten soll. Führt die Preisanpassung zu einer Erhöhung des bisher vereinbarten Entgelts, ist der Teilnehmer berechtigt, den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Preisänderung zum Ende der laufenden Vertragsperiode zu kündigen. Nachhaltige Senkungen der für AfD-Pilot maßgeblichen Kosten werden bei zukünftigen Preisfestsetzungen angemessen berücksichtigt. Individuell vereinbarte Festpreise, Rabatte oder sonstige Preisbindungen bleiben für den jeweils ausdrücklich vereinbarten Zeitraum unberührt. Maßgebliche Vereinbarung Maßgeblich für die konkrete Vergütung, den Lizenzumfang und gegebenenfalls vereinbarte Sonderkonditionen sind das individuelle Angebot, die Aufnahmebestätigung, die Auftragsbestätigung sowie später ausdrücklich bestätigte Nachbuchungen oder Vertragsänderungen. Individuell vereinbarte Regelungen haben Vorrang vor den allgemeinen Bestimmungen dieses Abschnitts.
7. Laufzeit und Kündigung
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt zwölf Monate ab dem in der Aufnahmebestätigung, dem Angebot oder der Auftragsbestätigung genannten Vertragsbeginn. Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der jeweiligen Vertragsperiode in Textform gekündigt wird. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist deren Zugang beim jeweiligen Vertragspartner. Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und der Interessen beider Vertragsparteien eine Fortsetzung des Vertrags bis zum regulären Vertragsende nicht zumutbar ist. Soweit der wichtige Grund in einer behebbaren Vertragsverletzung besteht, kann vor einer außerordentlichen Kündigung eine angemessene Frist zur Abhilfe oder eine Abmahnung erforderlich sein. Mit Ablauf des Vertrages endet das Recht zur Nutzung von AfD-Pilot. Die Benutzerzugänge des Teilnehmers können ab diesem Zeitpunkt deaktiviert werden. Bis zum Vertragsende kann der Teilnehmer die innerhalb von AfD-Pilot bereitgestellten Exportfunktionen nutzen, um hierfür freigegebene Daten und Dokumente zu sichern. Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, benötigte Exporte rechtzeitig vor Vertragsende durchzuführen. Nach Vertragsende werden produktive Daten nicht mehr für die reguläre Nutzung bereitgestellt. Personenbezogene Daten, die im Rahmen einer Auftragsverarbeitung verarbeitet wurden, werden entsprechend der jeweils geltenden Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Wahl des Verantwortlichen gelöscht oder zurückgegeben, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zu einer weiteren Speicherung besteht. Daten, die aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungs-, Nachweis- oder Abwicklungspflichten weiterhin gespeichert werden müssen, dürfen für die Dauer der jeweiligen Pflicht aufbewahrt werden. Sie werden während dieser Zeit grundsätzlich nicht mehr für den laufenden Betrieb von AfD-Pilot verwendet. Einzelheiten zur Datenrückgabe, Löschung, Datensicherung und Behandlung vorhandener Sicherungskopien ergeben sich aus der jeweils geltenden Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung sowie dem Dokument „Datenübertragung & Speicherung“. Bereits entstandene Zahlungsansprüche sowie sonstige Rechte und Pflichten, die ihrer Natur nach über das Vertragsende hinaus fortbestehen, bleiben von der Vertragsbeendigung unberührt.
8. Updates, Wartung und Support
AfD-Pilot wird während der Vertragslaufzeit fortlaufend gewartet und weiterentwickelt. Der Anbieter ist berechtigt, Updates, Fehlerkorrekturen, Sicherheitsaktualisierungen und technische Anpassungen bereitzustellen, soweit diese für den sicheren und ordnungsgemäßen Betrieb, die Weiterentwicklung der Software oder die Anpassung an technische beziehungsweise rechtliche Anforderungen erforderlich oder zweckmäßig sind. Updates können Änderungen an Funktionen, Benutzeroberflächen, Arbeitsabläufen und technischen Komponenten enthalten. Der wesentliche vertraglich vereinbarte Nutzungszweck von AfD-Pilot darf dadurch nicht unangemessen beeinträchtigt werden. Für die ordnungsgemäße und sichere Nutzung von AfD-Pilot kann der Einsatz einer aktuellen Programmversion erforderlich sein. Veraltete Versionen können nach angemessener Übergangszeit von der weiteren Nutzung ausgeschlossen werden, wenn dies insbesondere aus Sicherheits-, Kompatibilitäts- oder Stabilitätsgründen erforderlich ist. Wartungsarbeiten können vorübergehend zu einer eingeschränkten oder nicht möglichen Nutzung einzelner Funktionen oder der gesamten Anwendung führen. Planbare Wartungsarbeiten mit erheblichen Auswirkungen auf die Nutzung werden nach Möglichkeit vorab angekündigt. Bei dringenden Sicherheitsmaßnahmen, kritischen Fehlern oder sonstigen technischen Gefahren kann der Anbieter erforderliche Wartungs- oder Schutzmaßnahmen auch kurzfristig und ohne vorherige Ankündigung durchführen. Eine bestimmte prozentuale Mindestverfügbarkeit oder eine durchgehende unterbrechungsfreie Erreichbarkeit von AfD-Pilot wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich in einer individuellen Vereinbarung oder einem gesonderten Service-Level vereinbart wurde. Technischer Support wird für Fragen zur Nutzung, Fehlermeldungen und technische Probleme im Zusammenhang mit AfD-Pilot bereitgestellt. Supportanfragen können über die hierfür vorgesehenen Kontaktmöglichkeiten, insbesondere über support@afd-pilot.de, eingereicht werden. Bei Fehlermeldungen sollen nach Möglichkeit die verwendete Programmversion, das betroffene Modul, eine nachvollziehbare Beschreibung des Problems sowie gegebenenfalls geeignete Bildschirmaufnahmen übermittelt werden. Passwörter, Zugangscodes oder sonstige vertrauliche Authentifizierungsdaten dürfen nicht an den Support übermittelt werden. Der Anbieter bemüht sich um eine zeitnahe Bearbeitung von Supportanfragen. Bestimmte Reaktions- oder Behebungszeiten werden jedoch nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich vertraglich vereinbart wurden. Während der Closed Beta können Updates und Anpassungen in kürzeren Abständen erfolgen. Insbesondere Erkenntnisse aus dem laufenden Betrieb, Fehlerberichte und Rückmeldungen der Teilnehmer können in die weitere Entwicklung von AfD-Pilot einfließen. Ein Anspruch auf die Umsetzung bestimmter Verbesserungsvorschläge oder die Entwicklung angekündigter beziehungsweise gewünschter zukünftiger Funktionen besteht nur, wenn dies ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde.
9. Vertraulichkeit, Datenschutz, Nutzungsanalyse und Protokollierung
Beide Vertragsparteien behandeln nicht öffentliche Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit der Nutzung, Bereitstellung oder Betreuung von AfD-Pilot bekannt werden, vertraulich. Dies gilt insbesondere für interne Organisationsinformationen, Dokumente, Finanz- und Kassendaten, technische Informationen, Sicherheitsinformationen sowie sonstige nicht für die Öffentlichkeit bestimmte Inhalte. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort, soweit die betreffenden Informationen nicht rechtmäßig öffentlich bekannt geworden sind oder eine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung besteht. Der Teilnehmer ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm innerhalb von AfD-Pilot eingegebenen und verarbeiteten Daten verantwortlich, soweit er über Zweck und Mittel der jeweiligen Verarbeitung entscheidet. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Teilnehmers verarbeitet, gelten ergänzend die Bestimmungen der jeweils vereinbarten Auftragsverarbeitung. Zur Sicherstellung des Betriebs, zur Fehleranalyse, zur Verbesserung von Stabilität und Sicherheit, zur Erkennung von Missbrauch und Manipulationsversuchen sowie zur Weiterentwicklung von AfD-Pilot werden technische Betriebs-, Zugriffs- und Nutzungsdaten verarbeitet und ausgewertet. AfD-Pilot führt hierzu ein Audit- und Aktivitätsprotokoll. Relevante Benutzer- und Administratoraktionen werden nachvollziehbar protokolliert. Dies umfasst insbesondere An- und Abmeldungen, Zugriffe auf Module und Datensätze, relevante Benutzeraktionen, Änderungen, Löschungen, Freigaben, Exporte, Rollen- und Rechteänderungen sowie administrative Zugriffe. Die Protokollierung gilt ausdrücklich auch für Zugriffe und Aktionen des Anbieters sowie für Master- und Administratorzugänge. Administrative Benutzer sind von der Protokollierung nicht ausgenommen. Protokolliert werden insbesondere der handelnde Benutzer beziehungsweise Administrator, Zeitpunkt, betroffene Organisation, verwendete Rolle, betroffenes Modul, Art der Aktion und – soweit erforderlich – der betroffene Datensatz. Bei sicherheits- oder revisionsrelevanten Änderungen können zusätzlich der vorherige und der neue Zustand eines Datensatzes dokumentiert werden. Besonders geschützte Bereiche unterliegen einer erweiterten Protokollierung. Dies gilt insbesondere für das Kassenbuch und das zugehörige Journal. Jede Einsicht des Anbieters oder eines Administrators in das Kassenjournal wird protokolliert. Dies gilt auch dann, wenn Daten ausschließlich angesehen und nicht verändert werden. Der Anbieter darf Journal- und Protokolldaten insbesondere dann einsehen, wenn dies zur Untersuchung eines konkreten Manipulationsverdachts, zur Prüfung ungewöhnlicher oder widersprüchlicher Vorgänge, zur Fehleranalyse, zur Bearbeitung eines Supportfalls oder zur Aufklärung eines Sicherheitsvorfalls erforderlich ist. Die Prüfung kann insbesondere dazu dienen festzustellen, ob Buchungen, Änderungen, Stornierungen, Löschungen oder sonstige Vorgänge nachträglich manipuliert oder unter Umgehung der vorgesehenen Abläufe vorgenommen wurden. Eine anlasslose inhaltliche Überwachung der Kassenführung, von Protokollen, Dokumenten oder sonstigen Organisationsinhalten des Teilnehmers findet nicht statt. Audit- und Journalinformationen werden gegen unbemerkte nachträgliche Veränderung geschützt. Bestehende Audit-Einträge können von normalen Benutzern nicht verändert oder gelöscht werden. Auch Zugriffe auf Audit-Daten sowie deren Auswertung oder Export werden protokolliert. Die Protokollierung dient der Nachvollziehbarkeit von Vorgängen und nicht der erneuten vollständigen Speicherung sämtlicher aufgerufener Inhalte. Bei einem reinen Lesezugriff wird daher grundsätzlich der Zugriff als solcher dokumentiert, ohne den vollständigen Inhalt des aufgerufenen Dokuments zusätzlich in das Audit-Protokoll zu übernehmen. Passwörter, Authentifizierungstoken, API-Schlüssel, Wiederherstellungscodes, Verschlüsselungsschlüssel oder vergleichbare geheime Zugangsinformationen werden nicht im Klartext in Audit- oder Nutzungsprotokollen gespeichert. Die Auswertung der technischen Betriebs- und Nutzungsdaten erfolgt zweckgebunden. Inhalte aus Protokollen, Dokumenten, Kassenbereichen oder anderen Organisationsbereichen werden nicht zu Marketing-, Werbe- oder Profilingzwecken ausgewertet. Einzelheiten zu den verarbeiteten Daten, den jeweiligen Zwecken, Speicherdauern, Zugriffsberechtigungen sowie zur technischen Absicherung der Protokolle ergeben sich ergänzend aus den Bereichen „Datenschutz der Anwendung“, „Datenübertragung & Speicherung“ und der jeweils geltenden Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
10. Haftung und Verantwortungsabgrenzung
10. Haftung und Verantwortungsabgrenzung Allgemeine Haftung Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Inhalte und Eingaben des Teilnehmers Der Teilnehmer ist für die sachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der von ihm oder seinen Benutzern in AfD-Pilot eingegebenen, bearbeiteten oder erzeugten Daten, Buchungen, Dokumente, Protokolle, Beschlüsse und sonstigen Inhalte verantwortlich. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, vom Teilnehmer eingestellte Inhalte auf sachliche, rechtliche, steuerliche, buchhalterische oder sonstige fachliche Richtigkeit zu überprüfen. Kassen-, Finanz- und Auswertungsfunktionen Die innerhalb von AfD-Pilot bereitgestellten Kassen-, Finanz-, Dokumentations- und Auswertungsfunktionen dienen der organisatorischen Unterstützung. Der Teilnehmer bleibt insbesondere für die ordnungsgemäße Führung seiner Kasse, die Prüfung seiner Buchungen, die Aufbewahrung erforderlicher Belege sowie die Einhaltung der für ihn geltenden gesetzlichen, satzungsmäßigen und internen Vorgaben verantwortlich. Automatisch erzeugte Auswertungen, Berechnungen, Übersichten oder Dokumente sind vor einer verbindlichen Verwendung auf Plausibilität und Richtigkeit zu prüfen. AfD-Pilot ersetzt keine Rechts-, Steuer-, Buchhaltungs- oder sonstige individuelle Fachberatung. Der Anbieter übernimmt keine Garantie dafür, dass durch die Nutzung von AfD-Pilot bestimmte organisatorische, wirtschaftliche, rechtliche oder sonstige Ergebnisse erzielt werden. Datensicherung und Datenverlust Der Anbieter trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz und zur Sicherung der innerhalb von AfD-Pilot verarbeiteten Daten. Ein vollständiger Schutz vor Datenverlust, technischen Störungen, Sicherheitsvorfällen oder Angriffen auf informationstechnische Systeme kann jedoch nicht gewährleistet werden. Der Teilnehmer ist verpflichtet, besonders wichtige, gesetzlich aufzubewahrende oder für seine Organisation dauerhaft benötigte Unterlagen und Daten regelmäßig über die bereitgestellten Exportfunktionen zusätzlich in einem geeigneten Format außerhalb von AfD-Pilot aufzubewahren, soweit dies möglich und zumutbar ist. Unterlässt der Teilnehmer eine ihm mögliche und zumutbare Datensicherung oder andere Maßnahmen zur Vermeidung beziehungsweise Begrenzung eines Schadens und trägt dies zur Entstehung oder Vergrößerung des Schadens bei, kann dies im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei der Bestimmung eines möglichen Schadensersatzes berücksichtigt werden. Fehlbedienung, Rollen und Berechtigungen Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die ausschließlich dadurch entstehen, dass der Teilnehmer oder seine Benutzer AfD-Pilot entgegen der vorgesehenen Nutzung verwenden, fehlerhafte oder unvollständige Angaben machen, unzutreffende Rollen oder Berechtigungen vergeben, Zugangsdaten an unberechtigte Personen weitergeben oder sonstige vom Teilnehmer zu verantwortende Sicherheits- oder Organisationspflichten verletzen. Dies gilt entsprechend für Änderungen, Löschungen, Freigaben, Buchungen oder sonstige Aktionen, die ein hierzu berechtigter Benutzer im Rahmen der ihm eingeräumten Berechtigungen selbst durchführt, soweit der Schaden nicht auf einer vom Anbieter zu vertretenden technischen Fehlfunktion oder Pflichtverletzung beruht. Technische Voraussetzungen Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, auf seiner Seite die für die Nutzung von AfD-Pilot erforderlichen technischen Voraussetzungen bereitzuhalten. Für Beeinträchtigungen, die ausschließlich durch nicht unterstützte Betriebssysteme, veraltete Programmversionen, ungeeignete Endgeräte, fehlerhafte Netzwerk- oder Sicherheitseinstellungen oder sonstige vom Teilnehmer zu verantwortende technische Umstände verursacht werden, übernimmt der Anbieter keine Verantwortung. Externe Systeme und Infrastruktur AfD-Pilot ist für seinen Betrieb teilweise auf Internetverbindungen, Telekommunikationsnetze, Rechenzentren, Hostinginfrastruktur und weitere technische Dienstleister angewiesen. Für Störungen, Verzögerungen oder Ausfälle außerhalb des Einfluss- und Verantwortungsbereichs des Anbieters haftet der Anbieter nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Höhere Gewalt und außergewöhnliche Ereignisse Der Anbieter haftet nicht für Verzögerungen, Einschränkungen oder Ausfälle, die durch Ereignisse verursacht werden, die außerhalb seines zumutbaren Einflussbereichs liegen und auch bei angemessenen Vorsorgemaßnahmen nicht verhindert werden konnten. Hierzu zählen insbesondere Naturereignisse, großflächige Ausfälle von Energie-, Internet- oder Telekommunikationsnetzen, behördliche Maßnahmen, außergewöhnliche Störungen von Rechenzentren sowie vergleichbare Ereignisse. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. Cyberangriffe und Sicherheitsvorfälle Der Anbieter setzt angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein. Eine absolute Sicherheit informationstechnischer Systeme oder ein vollständiger Schutz vor sämtlichen Cyberangriffen, bislang unbekannten Sicherheitslücken, Schadsoftware oder vergleichbaren Angriffen kann jedoch nicht garantiert werden. Für Schäden infolge eines solchen Angriffs haftet der Anbieter nur, soweit der Schaden auf einer vom Anbieter zu vertretenden Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten beruht. Closed-Beta-Status Dem Teilnehmer ist bekannt, dass AfD-Pilot als Closed Beta bereitgestellt und fortlaufend weiterentwickelt wird. Während der Closed Beta können trotz sorgfältiger Entwicklung und Prüfung Fehler, vorübergehende Einschränkungen, Kompatibilitätsprobleme oder technische Störungen auftreten. Der Closed-Beta-Status schränkt zwingende gesetzliche Rechte des Teilnehmers und die Haftung für vom Anbieter zu vertretende Pflichtverletzungen nicht aus. Meldung von Störungen und Schadensminderung Erkennt der Teilnehmer eine erhebliche Fehlfunktion, einen möglichen Datenverlust, eine Sicherheitsauffälligkeit oder einen sonstigen Umstand, durch den ein Schaden entstehen oder vergrößert werden könnte, hat er den Anbieter unverzüglich zu informieren. Der Teilnehmer soll bis zur Klärung keine weiteren Handlungen durchführen, wenn er erkennen kann, dass diese zu einer erheblichen Vergrößerung des Schadens führen könnten. Unterlässt der Teilnehmer zumutbare Maßnahmen zur Begrenzung eines erkennbaren Schadens, kann dies im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei der Bestimmung eines möglichen Schadensersatzes berücksichtigt werden. Ansprüche Dritter aufgrund von Teilnehmerinhalten Der Teilnehmer ist für die von ihm und seinen berechtigten Benutzern innerhalb von AfD-Pilot eingestellten Inhalte verantwortlich. Werden gegen den Anbieter Ansprüche Dritter geltend gemacht, weil vom Teilnehmer eingestellte oder veranlasste Inhalte rechtswidrig sind oder Rechte Dritter verletzen, ist der Teilnehmer verpflichtet, den Anbieter bei der sachgerechten Aufklärung und Abwehr solcher Ansprüche angemessen zu unterstützen. Soweit der Teilnehmer die zugrunde liegende Rechtsverletzung schuldhaft zu vertreten hat, können ihm die hierdurch entstehenden erforderlichen Schäden und Aufwendungen nach den gesetzlichen Bestimmungen auferlegt werden. Abschließende Regelungen Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen, ausdrücklich übernommene Garantien sowie individuell vereinbarte Haftungsregelungen bleiben unberührt.
11. Schlussbestimmungen
Anwendbares Recht Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss solcher Kollisionsnormen, die zur Anwendung einer anderen Rechtsordnung führen würden, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. Änderungen und Ergänzungen Änderungen und Ergänzungen des Vertragsverhältnisses sollen in Textform erfolgen, soweit nicht eine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben oder individuell vereinbart wurde. Individuell ausgehandelte Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Teilnehmer haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen. Dies gilt insbesondere für Regelungen in Angeboten, Aufnahmebestätigungen, Auftragsbestätigungen oder sonstigen ausdrücklich getroffenen individuellen Vereinbarungen. Neue Fassungen der Bedingungen Änderungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen werden als neue Fassung innerhalb von AfD-Pilot dokumentiert. Die Veröffentlichung einer neuen Fassung führt nicht automatisch zu einer Änderung bereits bestehender Vertragsbedingungen. Soweit für die Einbeziehung einer neuen oder geänderten Fassung in ein bestehendes Vertragsverhältnis eine Zustimmung des Teilnehmers erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt und innerhalb von AfD-Pilot entsprechend dokumentiert. Bereits bestehende individuelle Vereinbarungen, Preisbindungen, Laufzeiten oder sonstige Sonderkonditionen bleiben unberührt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Maßgebliche Vertragsunterlagen Für das Vertragsverhältnis gelten die wirksam vereinbarten Vertragsunterlagen in ihrer jeweiligen Rangfolge. Individuelle Vereinbarungen, Angebote und Auftragsbestätigungen gehen diesen Allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen vor, soweit sie abweichende Regelungen enthalten. Ergänzend können insbesondere die jeweils vereinbarte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung sowie die innerhalb von AfD-Pilot bereitgestellten Datenschutz- und Sicherheitsinformationen Anwendung finden. Unwirksame Bestimmungen Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen grundsätzlich unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder nicht einbezogenen Bestimmung treten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Fortgeltende Bestimmungen Regelungen, die ihrer Natur nach über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus Wirkung entfalten sollen, bleiben auch nach Vertragsende bestehen. Dies gilt insbesondere für Regelungen zur Vertraulichkeit, zum Datenschutz, zur Haftung, zu bestehenden Zahlungsansprüchen sowie zu Rechten an AfD-Pilot und den darin enthaltenen Softwarebestandteilen. Fassung und Dokumentation Maßgeblich ist die für das jeweilige Vertragsverhältnis wirksam vereinbarte Fassung dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen. Veröffentlichte Fassungen und, soweit erforderlich, deren Bestätigung werden innerhalb von AfD-Pilot nachvollziehbar dokumentiert.
Die Einsicht auf dieser Website ersetzt keine gegebenenfalls erforderliche Bestätigung oder Vereinbarung in AfD-Pilot.
Zur Startseite